Das Foto zeigt Schweine Ferkel im Stall.

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EU-Kommission hebt Sperrzone III im Landkreis Spree-Neiße auf: Erleichterung für Schweinehalter | 25.07.2024

Die Europäische Kommission hat die Aufhebung der Sperrzone III im Landkreis Spree-Neiße genehmigt, was eine deutliche Erleichterung für die lokalen Schweinehalter bedeutet. Ab dem 25. Juli 2024 wird das betroffene Gebiet von der Sperrzone III zur Sperrzone II herabgestuft, wie das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße mitteilt.

Die Sperrzone III war am 3. März 2023 eingerichtet worden, nachdem bei einem Kleinsthalter in Cottbus ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei elf Hausschweinen festgestellt wurde. Diese Einstufung brachte strenge Einschränkungen für die Schweinehalter in der Region mit sich.

Mit der Herabstufung zur Sperrzone II wird das Verbringen von Hausschweinen aus dem Restriktionsgebiet wieder möglich. Allerdings müssen die Halter weiterhin bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter Beprobungen des Bestandes und eine Gesundheitsbescheinigung durch das zuständige Veterinäramt.

Das Veterinäramt betont die anhaltende Wichtigkeit der Biosicherheitsmaßnahmen, um einen erneuten Eintrag der ASP in Hausschweinebestände zu verhindern. Die Aufhebung der Sperrzone III markiert einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in der Region, erfordert aber weiterhin Wachsamkeit von allen Beteiligten.

Diese Entwicklung ist Teil der umfassenden Bemühungen zur Eindämmung der ASP in Brandenburg und Deutschland. Sie zeigt, dass die konsequenten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Wirkung zeigen und die Zusammenarbeit zwischen regionalen, nationalen und EU-Behörden erfolgreich is.

Foto: Landkreis Spree-Neiße