
Beitrag teilen:
Naturschutzgebiet verschandelt | 03.04.2025
Die Forstbehörde machte die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) nochmals darauf aufmerksam, dass das Biotop in Treppendorf (Flur 2, Flurstück 212) wichtiger Lebensraum wildlebender Tiere und Pflanzen ist, welcher aufgrund seiner Gefährdung gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Brandenburgischem Naturschutzgesetz besonders zu schützen ist.Durch Bodenabtragungen, Aufschüttungen, der Lagerung von nicht zum Wald gehörenden Stoffen und illegaler Befahrung im Biotop wurde die Natur massiv geschädigt. Unter anderem errichteten Ungekannte Sprungschanzen und Sprunghügel mithilfe von eingebauten OSB-Platten und Rundholz. Rechtlich gesehen stellt dies eine nicht genehmigte Waldumwandlung/ Änderung der Nutzungsart auf einer Fläche von etwa 4.000 m² dar. Der Stadt Lübben (Spreewald) entstehen für die Rückführung, die Angleichung des Terrains sowie der Entsorgung des Mülls hohe Kosten, welche auf den Verursacher umzulegen sind, sobald dieser der Stadtverwaltung bekannt ist. Die Schäden im Wald und kartierten Biotop zwischen Lübben und Treppendorf sind seit einigen Wochen bekannt. Nachdem Mitarbeiter der Stadtverwaltung Lübben (Spreewald) das Waldstück besichtigt haben und in Zusammenarbeit mit der Forstbehörde eine Beweisaufnahme erfolgte, wird das Gebiet strenger kontrolliert, um eine weitere widerrechtliche Nutzung zu verhindern. Ordnungsamt, Forst und Polizei verschärfen die Überwachung. Die Stadt Lübben (Spreewald) weist alle Einwohner*innen eindringlich darauf hin, dass das Befahren des geschützten Biotops mit Fahrzeugen aller Art verboten ist. Eine Ordnungswidrigkeit dieser Art kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzliche Bußgelder wie für das unbefugte Lagern von Gegenständen können mit bis zu 20.000 Euro belegt werden. Der illegal errichtete Cross-Parcours stellt eine Gefahr für die Benutzer sowie Tiere und Natur dar.
Quelle: Stadt Lübben